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Widerrufsbelehrung-Generator — amtliches Muster nach Anlage 1 EGBGB

Vertragsart wählen, Angaben eintragen — die Belehrung entsteht wortgetreu nach dem amtlichen Muster, inklusive Widerrufsbutton-Hinweis (§ 356a BGB) und Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 EGBGB).

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben eintragen

Das amtliche Muster wird unverändert übernommen (Gesetzlichkeitsfiktion, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) — nur die Textbausteine, die zu Ihrer Vertragsart passen, werden automatisch kombiniert.

Vertragsart:
Widerrufsbutton-Pflicht nach § 356a BGB — betrifft Webshop-Checkouts.
Rückzahlung darf bis Rückerhalt der Ware oder Nachweis der Rücksendung verweigert werden.
Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB — nur ankreuzen, was für diesen Vertrag zutrifft; erzeugt einen separaten Hinweisblock zusätzlich zur Widerrufsbelehrung.
Ausschlusskatalog § 312g Abs. 2 BGB.
§ 356 Abs. 6 BGB.
Anlage 2 EGBGB, als zweite Seite im PDF.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Erstellt die Widerrufsbelehrung nach dem amtlichen Muster der Anlage 1 EGBGB (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) — die Textbausteine werden je nach Vertragsart unverändert kombiniert, damit die gesetzliche Gesetzlichkeitsfiktion erhalten bleibt. Inklusive Widerrufsbutton-Hinweis nach § 356a BGB und optional dem Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 EGBGB) als zweite Seite. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Generator nicht abdeckt

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Belehrung
  1. Verträge über Finanzdienstleistungen sind ausgenommen — für diese wurde das frühere amtliche Muster (vormals Anlagen 3–3b EGBGB) ersatzlos gestrichen; Anbieter müssen die Belehrung eigenständig und rechtlich geprüft formulieren.
  2. Die Widerrufsbutton-Pflicht nach § 356a BGB gilt nur für online geschlossene Fernabsatzverträge — bei telefonisch, per Fax oder per Bestellkarte geschlossenen Verträgen entfällt sie.
  3. Jede eigene sprachliche Änderung am Mustertext kann die Gesetzlichkeitsfiktion entfallen lassen — nur inhaltsgleiche, rein optische Anpassungen (Einrückung, Zentrierung) gelten nach der Rechtsprechung als unschädlich.
  4. Der Ausschlusskatalog nach § 312g Abs. 2 BGB wird als Auswahl angeboten, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung im Einzelfall, ob der jeweilige Ausschlussgrund tatsächlich zutrifft.
  5. Dieser Generator ersetzt keine Rechtsberatung — bei Unsicherheit empfiehlt sich die Prüfung durch eine auf Wettbewerbs- bzw. Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei.

Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.