Widerrufsbelehrung-Generator — amtliches Muster nach Anlage 1 EGBGB
Vertragsart wählen, Angaben eintragen — die Belehrung entsteht wortgetreu nach dem amtlichen Muster, inklusive Widerrufsbutton-Hinweis (§ 356a BGB) und Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 EGBGB).
Angaben eintragen
Das amtliche Muster wird unverändert übernommen (Gesetzlichkeitsfiktion, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) — nur die Textbausteine, die zu Ihrer Vertragsart passen, werden automatisch kombiniert.
Frühere Belehrungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Über dieses Werkzeug
Erstellt die Widerrufsbelehrung nach dem amtlichen Muster der Anlage 1 EGBGB (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) — die Textbausteine werden je nach Vertragsart unverändert kombiniert, damit die gesetzliche Gesetzlichkeitsfiktion erhalten bleibt. Inklusive Widerrufsbutton-Hinweis nach § 356a BGB und optional dem Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 EGBGB) als zweite Seite. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Generator nicht abdeckt
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Belehrung
- Verträge über Finanzdienstleistungen sind ausgenommen — für diese wurde das frühere amtliche Muster (vormals Anlagen 3–3b EGBGB) ersatzlos gestrichen; Anbieter müssen die Belehrung eigenständig und rechtlich geprüft formulieren.
- Die Widerrufsbutton-Pflicht nach § 356a BGB gilt nur für online geschlossene Fernabsatzverträge — bei telefonisch, per Fax oder per Bestellkarte geschlossenen Verträgen entfällt sie.
- Jede eigene sprachliche Änderung am Mustertext kann die Gesetzlichkeitsfiktion entfallen lassen — nur inhaltsgleiche, rein optische Anpassungen (Einrückung, Zentrierung) gelten nach der Rechtsprechung als unschädlich.
- Der Ausschlusskatalog nach § 312g Abs. 2 BGB wird als Auswahl angeboten, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung im Einzelfall, ob der jeweilige Ausschlussgrund tatsächlich zutrifft.
- Dieser Generator ersetzt keine Rechtsberatung — bei Unsicherheit empfiehlt sich die Prüfung durch eine auf Wettbewerbs- bzw. Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei.
Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.